Was gibt es Neues?
Unternehmensverantwortung ist Charaktersache
Die einen (immer mehr) können sich kein Essen leisten - in der Schweiz von heute. Viele werden aus dem Arbeitsleben hinauskatapultiert, rein in die Armut. Die anderen werden immer reicher: Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich nicht scheuen, die sozialen Absicherungen in Anspruch zu nehmen. Von Scham, Gier und (Unternehmens-)Verantwortung.
Zur meiner Kolumne im Zürcher Oberländer vom 11. Februar 2022
Eigenverantwortung trotz laschem Gegenvorschlag
Der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortung ist seit Januar 2022 in Kraft. Die «Bestimmungen für den besseren Schutz von Mensch und Umwelt» geben neue sogenannte Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten vor.
Allerdings ist die geltende Umsetzungsverordnung sehr lasch und bezieht sich nur auf Kinderarbeit und Mineralien- sowie Metallgewinnung aus sogenannten Konfliktgebieten. Es gibt Unmengen von Ausnahmen. Grund genug um die eigene Unternehmensverantwortung ehrlich und umfassend wahrzunehmen.
Europa jedenfalls hat sich zu einem griffigen «Lieferkettengesetz (LkSG)» zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten bekannt, das Januar 2023 in Kraft treten wird. Und der niederländische Handelsminister will parallel zum EU-Prozess national für mehr Konzernverantwortung sorgen.
Menschenrechte und Umweltschutz brauchen alle verantwortungsvolle Unternehmer - auch die Schweizerischen.
Änderung Umweltschutzgesetz: mehr Zusammenarbeit
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken», hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates am 11. Oktober 2021 einen Vorentwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) angenommen.
Der Entwurf soll die Rahmenbedingungen für eine moderne und umweltschonende Kreislaufwirtschaft in der Schweiz schaffen, die Versorgungssicherheit starken und die Leistungsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft erhöhen. Die Vorlage verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und hat den ganzen Produktezyklus im Blick.
Es gibt Bestimmungen zur ökologischen Gestaltung von Produkten und Verpackungen - und zur Ökologisierung der Baubranche. Die Vorlage setzt bei Produkten nicht erst bei der Entsorgung an, will die vorgelagerten Prozessen wie Teilen, Wiederverwenden, Reparieren und Wiederaufbereiten fördern. Dabei zielt sie auf eine enge und starke Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ab.